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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Entwurf — keine Rechtsberatung Diese Fassung ist bewusst zugunsten des Auftragnehmers (Handwerkers) formuliert — u. a. mit Anzahlung, Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug, Bauhandwerkersicherung und Haftungsausschluss für nicht erkennbare Untergrundmängel. Sie ersetzt trotzdem keine anwaltliche Prüfung. Vor dem Einsatz von einem Rechtsanwalt oder der Handwerkskammer gegenprüfen lassen — insbesondere §§ 6, 7, 10, 11 und die noch offenen Platzhalter.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen UZ Innenausbau, Umut Ziya Zencir, Am Wickrather Tor 19, 41179 Mönchengladbach (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Bodenverlegungs-, Sanierungs- und Hausmeisterdienstleistungen.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten nur, wenn sie dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss in Textform (z. B. als Anlage zum Angebot) zur Kenntnis gegeben wurden.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer die Preise, insbesondere bei zwischenzeitlichen Materialpreissteigerungen, anpassen.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder konkludente Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung durch den Auftragnehmer.

(3) Maßangaben, Mengenermittlungen und Materialbedarf im Angebot beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf den Angaben des Auftraggebers bzw. einer Vor-Ort-Besichtigung und stellen keine Vermessungsgarantie dar; maßgeblich für die Abrechnung ist das tatsächliche Aufmaß nach § 5.

§ 3 Leistungsumfang, Nachtragsleistungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, aber zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich werden (z. B. Ausgleichsmasse, Untergrundvorbereitung, Trittschalldämmung, Entsorgung von Altbelägen), werden gesondert nach Aufwand abgerechnet und dem Auftraggeber vor Ausführung nach Möglichkeit angezeigt.

(3) Zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Beauftragung; der Auftragnehmer ist berechtigt, hierfür ein Nachtragsangebot zu erstellen. Wird eine Zusatzleistung aus Zeit- oder Sicherheitsgründen vor Ort mündlich beauftragt, wird sie zeitnah in Textform (auch per E-Mail/SMS) bestätigt und ist vom Auftraggeber zu vergüten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Baustellenbedingungen

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Untergrund normgerecht (belegreif) ist, sofern dessen Herstellung nicht ausdrücklich Bestandteil der Beauftragung ist.

(2) Der Auftraggeber übergibt die Baustelle/das Objekt geräumt sowie ungehindert zugänglich und sorgt für die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschluss, soweit für die Ausführung erforderlich.

(3) Nicht sichtbare Leitungen (Strom, Wasser, Heizung u. Ä.) im Bereich der Arbeiten sind vom Auftraggeber vor Beginn der Ausführung anzuzeigen und kenntlich zu machen. Für Schäden an nicht angezeigten Leitungen haftet der Auftragnehmer nicht.

(4) Mängel der Bausubstanz oder des Untergrunds (z. B. Feuchtigkeit, Unebenheiten, Altschäden), die bei Ausführungsbeginn trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird nach § 3 Abs. 2 gesondert vergütet.

(5) Verzögerungen, Mehrkosten oder Standzeiten, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 5 Aufmaß und Mengenermittlung

Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde, nach den tatsächlich ausgeführten Mengen (Aufmaß). Weichen diese von den im Angebot geschätzten Mengen ab, wird auf Grundlage der im Angebot genannten Einheitspreise nach- bzw. rückvergütet.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

Werte nach Bedarf anpassen (2) Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 1.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Zahlungen zu verlangen: 30 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Auftragserteilung (insbesondere zur Materialbeschaffung), weitere angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt, die Restzahlung ist mit Abnahme fällig.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.

(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen (einschließlich bereits begonnener Arbeiten) bis zum Ausgleich der offenen Forderung zurückzuhalten, ohne dass hierdurch vereinbarte Ausführungsfristen verletzt werden.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB); bei Verbrauchern werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet, unbeschadet der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z. B. Mahnkosten).

§ 7 Bauhandwerkersicherung

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber gemäß § 650f BGB eine Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen. Leistet der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen; § 650f Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

§ 8 Ausführungsfristen

(1) Angegebene Ausführungstermine sind voraussichtliche Termine. Verbindlich sind Termine nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „fix" oder „verbindlich" vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Lieferengpässe bei Material oder durch sonstige Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist angemessen; entsprechendes gilt bei Verzögerungen nach § 4 Abs. 5.

§ 9 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (§ 640 BGB), sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist.

(2) Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist ab, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber zuvor ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und keine Mängel benannt hat.

§ 10 Gewährleistung / Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 634 ff. BGB). Dem Auftragnehmer ist vorrangig Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und, soweit möglich, zu dokumentieren (z. B. durch Fotos).

Anwaltlich prüfen lassen (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken beträgt 5 Jahre ab Abnahme; im Übrigen gilt die gesetzliche Regelverjährung. Verkürzungen der Verjährung sind gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt zulässig — bitte prüfen lassen, ob/wie diese Klausel für deine Kundengruppen angepasst werden muss.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Schäden nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht verbaute Materialien zurückzunehmen.

§ 13 Fotodokumentation und Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor, während und nach der Ausführung Fotos der Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken (z. B. Website, Portfolio) anzufertigen und zu verwenden, sofern hierdurch keine schutzwürdigen Interessen des Auftraggebers (z. B. erkennbare Personen oder vertrauliche Räume) beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber kann der Verwendung jederzeit formlos widersprechen.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen (z. B. beim Kunden vor Ort) und handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, kann diesem ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zustehen. In diesem Fall erhält der Auftraggeber gesondert eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen zur Erbringung dringender Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich bestellt hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

Wichtig (3) Diese Klausel ersetzt keine gesonderte Widerrufsbelehrung. Diese muss separat, in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, erstellt und dem Verbraucher rechtzeitig vor bzw. bei Vertragsschluss ausgehändigt werden — sonst verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

§ 15 Kündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB); der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

(2) Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Fristsetzung, bei fehlender Mitwirkung nach § 4 oder bei Nichtleistung einer verlangten Sicherheit nach § 7. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ergänzen (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, [Ort einsetzen]; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.